Weiterführende Links Allgemeines Drogennachweis |
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Das Einräumen des Konsums von Amphetamin durch den Fahrerlaubnisinhaber gegenüber der Polizei, reicht aus, um trotz einer negativen Urin- oder Blutuntersuchung die Fahrerlaubnis zu entziehen.
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Ein negatives toxikoligisch-chemisches Gutachten nach einer Blutprobenentnahme kann einen positiven Urinvortest aufgrund der unterschiedlichen Nachweisdauer nicht entkräften.
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