- | Einleitung |
- | Allgemeines |
- | Das das bei einem Unfall flüchtige Schädiger-Fahrzeug kann nicht ermittelt werden. |
- | Es stellt sich nach einem Unfall heraus, dass trotz der gesetzlichen Vorschriften für das schädigende Fahrzeug keine Versicherung einzutreten braucht, weil entweder eine solche nicht bestand oder weil die Versicherung den Versicherungsschutz nicht zu gewähren braucht und auch keine sog. Nachhaftung irgendeines Haftpflichtversicherers nach den Bestimmungen des Pflichtversicherungsgesetzes besteht. |