Das Verkehrslexikon
Verkehrsunfallflucht in angeblichem Schockzustand
Verkehrsunfallflucht in angeblichem Schockzustand
Gliederung:
Allgemeines:
Stichwörter zum Thema unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Stichwörter zum Thema Kfz-Versicherung
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Unfallflucht - im Versicherungsrecht
OLG Frankfurt am Main v. 24.01.2001:
Entfernt sich ein Versicherungsnehmer nach einem Verkehrsunfall im Schockzustand unerlaubt vom Unfallort, verletzt er seine Aufklärungsobliegenheit, die zur Leistungsfreiheit des Versicherers gem VVG § 6 Abs 3 iVm AKB § 7 Abs 5 S 4 führt. Der Versicherungsnehmer ist nach einem Unfallschock, der rasch wieder abklingt, verpflichtet, zur Unfallstelle zurückzukehren und die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen.
OLG Celle v. 19.11.2009:
Ein vorsatz- oder schuldausschließender Unfallschock kommt nur unter außergewöhnlichen äußeren und inneren Bedingungen zustande und erreicht auch dann selten eine solche Stärke, dass eine die Willensfreiheit beeinflussende Bewusstseinsstörung vorliegt (OLG Frankfurt VersR 2001, 1374; Stiefel/Hofmann, AKB, 17. Aufl., § 7 AKB Rdnr. 84). Für einen solchen Schock müssen entsprechende Anzeichen vorhanden sein.
LG Düsseldorf v. 03.12.2010:
Ein vorsatz- oder schuldausschließenden Unfallschock kommt nur unter außergewöhnlichen äußeren und inneren Bedingungen zustande und erreicht auch denn selten eine solche Stärke, dass eine die Willensfreiheit beeinflussende Bewusstseinstörung vorliegt.
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