Das Verkehrslexikon

A     B     C     D     E     F     G     H     I     K     L     M     N     O     P     Q     R     S     T     U     V     W     Z    

Verwaltungsverfahren und Verwaltungsstreitverfahren - VwGO - VwVerfG

Verwaltungsverfahren und Verwaltungsstreitverfahren - VwGO - VwVerfG




Gliederung:


- Allgemeines
- Auslegung der Anträge
- Eilverfahren - vorläufiger Rechtsschutz
- Zulassung der Berufung



Allgemeines:


Stichwörter zum Thema Verkehrsverwaltungsrecht

Stichwörter zum Thema Verwaltungsverfahrensrecht

- nach oben -






Auslegung der Anträge:


VGH München v. 11.07.2018:
Das Gericht darf nach §§ 88, 122 VwGO nicht über das Antrags- und Klagebegehren hinausgehen. Es ist bei dessen Auslegung aber nicht an die Fassung missverständlich formulierter Anträge gebunden, sondern hat das erkennbare, wahre Rechtsschutzziel zur Grundlage seiner Sachprüfung zu machen, das sich aus dem gesamten Prozessstoff ergeben kann. In diesem Rahmen muss es – auch bei anwaltlich vertretenen Prozessbeteiligten – ggf. auch eine ausdrücklich gewählte Klage- bzw. Antragsart umdeuten oder gemäß § 86 Abs. 3 VwGO darauf hinwirken, dass Unklarheiten bei Anträgen beseitigt werden.

- nach oben -





Eilverfahren - vorläufiger Rechtsschutz:


Vorläufiger Rechtsschutz durch Eilverfahren in Verkehrsverwaltungsverfahren - Interessenabwägung - Vorwegnahme der Hauptsache - nach oben -



Zulassung der Berufung:


Die Berufung im Verwaltungsstreitverfahren

- nach oben -



Datenschutz    Impressum