Einleitung Weiterführende Links Zulassung der Berufung |
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wenn ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestehen
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wenn die Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist
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wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat
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wenn das Urteil von einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts abweicht und auf dieser Abweichung beruht
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wenn ein der Beurteilung des Berufungsgerichts unterliegender Verfahrensmangel geltend gemacht wird und vorliegt, auf dem die Entscheidung beruhen kann
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