Das Verkehrslexikon

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TRAFFIPatrol XR

Geschwindigkeitsmessung mit der Laser-Pistole TRAFFIPatrol XR




Gliederung:


   Einleitung
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Allgemeines

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Einleitung:


Zur Bedeutung der PTB-Zulassung führt das OLG Hambutg (Urteil vom 25.04.2022 – 9 RB 9/22) aus:

   "Von der PTB zugelassene Systeme zur Geschwindigkeitsmessung sind grundsätzlich als standardisierte Messverfahren anzuerkennen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Januar 2017, Az. IV-2 RBs 10/17; OLG Bamberg, Beschluss vom 22. Oktober 2015, Az. 2 Ss OWi 641/15). Denn der Bauartzulassung durch die PTB kommt die Funktion eines antizipierten Sachverständigengutachtens zu. Mit der amtlichen Zulassung des Messgerätes bestätigt die PTB, die Zugriff auf alle maßgeblichen Herstellerinformationen hat, nach umfangreichen messtechnischen, technischen und administrativen Prüfungen sowie Festlegung der Eichprozeduren im Wege eines Behördengutachtens, dass sie die Ermittlung des Messwertes auf der Grundlage der in der Gebrauchsanweisung festgelegten Vorgehensweise einer Sachverständigenprüfung unterzogen und die Messergebnisse als innerhalb einer zulässigen Toleranz liegend eingestuft hat. Damit ist die generelle Zuverlässigkeit und Geeignetheit des Gerätes festgestellt, die Informationen zu dessen genauer Funktionsweise durch den Tatrichter entbehrlich macht"

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Weiterführende Links:


Stichwörter zum Thema Geschwindigkeit

Radarmessverfahren allgemein

Messmethoden

Messgeräte

Radarmessverfahren allgemein

Toleranzabzüge bei standardisierten Messverfahren zur Feststellung von Geschwindigkeitsverstößen

Stichwörter zum Thema Fahrtenbuch

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Allgemeines:


OLG Hambutg v. 25.04.2022:
Die Einordnung des Messverfahrens TRAFFIPatrol XR als sog. standardisiertes Messverfahren durch den Tatrichter ist nicht zu beanstanden. Von der PTB zugelassene Systeme zur Geschwindigkeitsmessung sind grundsätzlich als standardisierte Messverfahren anzuerkennen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Januar 2017, Az. IV-2 RBs 10/17; OLG Bamberg, Beschluss vom 22. Oktober 2015, Az. 2 Ss OWi 641/15). Denn der Bauartzulassung durch die PTB kommt die Funktion eines antizipierten Sachverständigengutachtens zu.

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