Wenn der ersatzpflichtige Schädiger geltend machen will, Schadensersatzansprüche des Geschädigten eines Verkehrsunfalls seien gemäß § 67 VVG auf die Fahrzeugversicherung übergegangen, so ist es grundsätzlich an ihm, die Voraussetzungen für einen derartigen Forderungsübergang zu beweisen. |