Das Verkehrslexikon

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Amerikanisches (voreinander) Abbiegen

Amerikanisches (voreinander) Abbiegen




Siehe auch
Amerikanisches (voreinander) Abbiegen
und
Unfalltypen - typische Unfallgestaltungen

Die StVO bestimmt in § 9 Abs. 4:

   "Führer von Fahrzeugen, die einander entgegenkommen und jeweils nach links abbiegen wollen, müssen voreinander abbiegen, es sei denn, die Verkehrslage oder die Gestaltung der Kreuzung erfordern, erst dann abzubiegen, wenn die Fahrzeuge aneinander vorbeigefahren sind."


Dies bedeutet, dass beim beiderseitigen Linksabbiegen aus dem jeweiligen Gegenverkehr beide Fahrzeugführer in einem engen Bogen voreinander abbiegen sollen, so dass vermieden wird, dass sich ihre Fahrlinien kreuzen. Ein Verstoß hiergegen ist bußgeldbewehrt. Nur, wenn entweder die Bauart und Gestaltung der Kreuzung oder eine besondere Verkehrslage oder eines der beiden Fahrzeuge (z. b. wegen seiner Länge) dieses Verfahren nicht zulassen, darf in weitem Bogen (also hinter dem anderen) abgebogen werden.

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