"Beweist ein Fahrer, dass der nachfolgende Wagen auf sein Kfz. aufgefahren ist, so ist damit die Vermutung, dass er selbst auf seinen Vordermann aufgefahren sei, bereits entkräftet. Er hat nicht mehr zu beweisen, dass sein Wagen durch den Stoß von rückwärts auf den Vordermann aufgeschoben wurde."
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"Für die Feststellung, dass Frontschäden an einem Fahrzeug durch das Auffahren eines anderen Fahrzeugs verursacht wurden, reicht deutlich überwiegende Wahrscheinlichkeit."
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"Ist erwiesen, dass ein Fahrzeug auf das klägerische Fahrzeug aufgefahren ist, ist damit die Vermutung widerlegt, dass der Kläger selbst auf seinen Vordermann aufgefahren ist. Der Kläger muss nicht den vollen Beweis erbringen, dass das Fahrzeug des Hintermanns an den Frontschäden des klägerischen Fahrzeugs ursächlich war. Es reicht aus, wenn eine ursächliche Beteiligung an dem Frontschaden des klägerischen Fahrzeugs deutlich wahrscheinlicher ist als ihr Gegenteil." |