Das Zerkratzen eines Autolacks ist ein ungewöhnliches Ereignis und nicht für Kinder typisch. Regelmäßig wird daher ein besonderes Verhalten der Eltern nur dann zu fordern sein, wenn besondere Umstände, die ein derartiges Verhalten erwarten lassen, vorliegen. |
"Inhaltlich stellt die Aufsichtspflicht deswegen darauf ab, was - nach der Verkehrsanschauung - verständige Aufsichtsträger für geboten halten und unternehmen, um die Schädigung einer anderen Personen zu verhindern." (Scheffen/Pardey, Schadensersatz bei Unfällen mit Kindern, München 1995, Rn. 130) |
"Das Aufsichtsmaß ist als konkretes Bedürfnis für die Aufsicht in der speziellen Lebenssituation zu verstehen. Diesen Anlass hat der Verletzte darzulegen und zu beweisen. Die Erfüllung der Aufsichtspflicht hat dagegen der Aufsichtspflichtige zu belegen, während der Verletzte wiederum die für eine verschärfte Aufsichtspflicht sprechenden Tatsachen beweisen muss." (Scheffen/Pardey, a.a.O. Rn. 138) |