Das Verkehrslexikon

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Überwiegende bzw. volle Haftung aus der Betriebsgefahr, wenn sich bei Dunkelheit auf der Autobahn ein Reifen oder eine Reifendecke löst

Überwiegende bzw. volle Haftung aus der Betriebsgefahr, wenn sich bei Dunkelheit auf der Autobahn ein Reifen oder eine Reifendecke löst




Siehe auch
Reifenverlust - Loslösen von Reifen während der Fahrt - Reifenplatzer
und
Betriebsgefahr - verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung



Der Halter eines Kfz., von dem sich während der Fahrt in der Dunkelheit auf der BAB ein Reifen oder eine Reifendecke löst, über die sodann ein nachfolgendes Kfz. fährt, wobei es beschädigt wird, haftet aus der Betriebsgefahr gem. § 7 StVG (nach OLG Frankfurt NZV 1991, 270 zu 4/5, wenn der Geschädigte seinerseits den Unabwendbarkeitsbeweis nicht führen kann, nach LG Bielefeld NZV 1991, 235 in der Regel sogar voll).

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