Das Verkehrslexikon

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OLG Köln Urteil vom 23.08.2000 - 11 U 121/98 - Zum Beweiswert einer Zeugenaussage gegenüber einem Sachverständigengutachten

OLG Köln v. 23.08.2000: Zum Beweiswert einer Zeugenaussage gegenüber einem Sachverständigengutachten




Bezüglich der Beweiswürdigung und - abwägung von Feststellungen eines Sachverständigen gegenüber einem relativ schwachen Zeugenbeweis (Führer des Klägerfahrzeugs) hat das OLG Köln (Urteil vom 23.08.2000 - 11 U 121/98) entschieden:

   Steht aufgrund sachverständiger Begutachtung fest, daß die an dem Fahrzeug des Klägers festgestellten Schäden und die an der Unfallstelle vorgefundenen Unfallspuren dem behaupteten Unfallverlauf nicht zuzuordnen sind, kann der dem Kläger obliegende Beweis nicht aufgrund der Zeugenaussage des Fahrers des Klägerfahrzeugs als geführt angesehen werden.

Siehe auch
Beweiswürdigung
und
Beweismittel in den verschiedenen Verfahrensarten

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