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OLG München Urteil vom 27.01.2006 - 10 U 4904/05 - Im Rahmen der richterlichen Überzeugungsbildung kommt es nicht darauf an, ob eine Tatsache mit absoluter Sicherheit feststeht oder ausgeschlossen werden kann

OLG München v. 27.01.2006: Im Rahmen der Überzeugungsbildung nach § 286 ZPO kommt es nicht darauf an, ob eine Tatsache mit absoluter Sicherheit feststeht oder ausgeschlossen werden kann




Das OLG München (Urteil vom 27.01.2006 - 10 U 4904/05) hat entschieden:

   Im Rahmen der Überzeugungsbildung nach § 286 ZPO kommt es nicht darauf an, ob eine Tatsache mit absoluter Sicherheit feststeht oder ausgeschlossen werden kann (Anschluss an RGZ 15, 338 [339] und BGHZ 53, 245 [256]).

Siehe auch
Beweiswürdigung
und
Urteile und Urteilsanforderungen in den verschiedenen Verfahrensarten

Link zu einem ausführlichen Auszug aus dem Urteil (einschließlich Sachverhalt)

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