OLG München Urteil vom 27.01.2006 - 10 U 4904/05 - Im Rahmen der richterlichen Überzeugungsbildung kommt es nicht darauf an, ob eine Tatsache mit absoluter Sicherheit feststeht oder ausgeschlossen werden kann
OLG München v. 27.01.2006: Im Rahmen der Überzeugungsbildung nach § 286 ZPO kommt es nicht darauf an, ob eine Tatsache mit absoluter Sicherheit feststeht oder ausgeschlossen werden kann
Das OLG München (Urteil vom 27.01.2006 - 10 U 4904/05) hat entschieden:
Im Rahmen der Überzeugungsbildung nach § 286 ZPO kommt es nicht darauf an, ob eine Tatsache mit absoluter Sicherheit feststeht oder ausgeschlossen werden kann (Anschluss an RGZ 15, 338 [339] und BGHZ 53, 245 [256]).