1. |
Kommt ein alkoholisierter Kraftfahrer in einer Linkskurve und innerorts bei erheblich überhöhter Geschwindigkeit von der Fahrbahn ab, dann hat er den Kaskoversicherungsfall grobfahrlässig herbeigeführt, sodass der Fahrzeugversicherer leistungsfrei ist.
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2. |
Auch eine Blutalkoholkonzentration, deren Ergebnis auf einer einzigen Analyse des nach Verletzungen im Krankenhaus entnommenen Blutes beruht, ist unter Berücksichtigung eines erhöhen Sicherheitsabschlages zivilgerichtlich verwertbar.
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3. |
Die Revision wird zu der Frage zugelassen, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen das Ergebnis einer Blutalkoholuntersuchung auch dann verwertet werden kann, wenn es lediglich auf einem Analysewert beruht.
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