Gibt ein Betroffener, nachdem bei ihm Marihuana und Amphetamine in geringen Mengen - ohne Verkehrsteilnahme und ohne Konsumhinweis - gefunden wurden, an, dass er seit „ungefähr einem Jahr Cannabisprodukte konsumiere, auch nicht oft, sondern nur am Wochenende, also einmal in der Woche“, so begründet dies den Verdacht auf regelmäßigen Konsum und rechtfertigt daher die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens in Form eines Drogenscreenings und im Weigerungsfall den Entzug der Fahrerlaubnis.
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