Ergibt sich aus einer - auch direkt nach einer Verkehrskontrolle - entnommenen Blutprobe ein Abbauwert von mehr als 150 ng/ml des passiven Abbauprodukts THC-COOH, dann ist der Betroffene als regelmäßiger Konsument einzustufen und seine Fahrerlaubnis ist zu entziehen.
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