Das Verkehrslexikon

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Wirkungs- und Nachweisdauer von Drogen

Wirkungs- und Nachweisdauer von Drogen




Anmerkung:

Die Werte beruhen auf Angaben von diversen wissenschaftlichen Untersuchungen und sind allenfalls als Anhaltspunkte zu sehen, da die individuellen Schwankungen sehr groß und nicht vorhersehbar sind. Der quantitative Nachweis von Drogen hängt von der konsumierten Menge, der Häufigkeit des Konsums, der verstrichenen Zeit zwischen Konsum und Urin- bzw. Blutentnahme, den Nachweisgrenzen des verwendeten Testverfahrens und vom individuellen Stoffwechsel ab.


Siehe auch
Drogen und Straßenverkehr
und
Drogen im Fahrerlaubnisrecht






Wirkstoff Wirkungsdauer Nachweiszeit im Blut Nachweiszeit im Urin
Cannabis 2 bis 4 Stunden
aktives THC bis max. 24 Stunden
THC-Abbauprodukte 2 -3 Tage bei gelegentlichem Konsum / 3 Wochen bei regelmäßigem Konsum bei einmaligem Konsum 7 - 10 Tage / bei häufigerem Konsum bis zu 8 Wochen
Speed (Amphetamin) 2 bis 4 Stunden ca. 6 Stunden 2 bis 4 Tage (Ausscheidung pH-Wert-abhängig)
Extasy (MDMA) 3 - 5 Stunden bis zu 24 Stunden 1 - 4 Tage (Ausscheidung pH-Wert-abhängig)
LSD 6 - 12 Stunden bis zu 12 Stunden bis 3 Tage (durch Test in Speziallabor)
Kokain 1 - 2 Stunden bis zu 24 Stunden 2 - 4 Tage (Nachweis direkt bzw. über Stoffwechselprodukt)
Heroin 3 bis 6 Stunden bis zu 8 Stunden 2 bis 3 Tage
Barbiturate 3 - 24 Stunden einige Stunden bis Tage 3 Tage bis mehr als 3 Wochen
Benzodiazepine 4 - 12 Stunden einige Stunden bis Tage geringe Mengen bis zu 3 Tage, bei Langzeiteinnahme 4 - 6 Wochen
Crystal (Methamphetamin) 4 - 12 Stunden 6 Stunden 1 - 3 Tage
Phencyclidin (PCP, Angel Dust) 1 - 2 Stunden 3 - 8 Tage
Methadon 12 - 24 Stunden bis zu 48 Stunden 2 - 4 Tage (pH-Wert-abhängig)
Subutex 12 - 24 Stunden 14 Tage

Gelegentlich wird die Frage gestellt, wie lange bestimmte Stoffe im Kopfhaar durch eiine Haaranalyse nachgewiesen werden können. Da es keine wissenschaftlich haltbaren Aussagen hierüber gibt, kann man auch sagen: unbegrenzt lange, wenn das Haar lang genug ist.




Das menschliche Haar wächst monatlich um ca. 1 cm. Um beispielsweise in einem angeordneten fachärztlichen Drogen-Screening für das zurückliegende halbe Jahr Drogenkonsum feststellen oder ausschließen zu können, braucht man Haar von 6 cm Länge, für ein zurückliegendes Jahr werden 12 cm lange Haare benötigt. Da in der Praxis kaum nach länger zurückliegenden Zeiten untersucht wird, braucht die Frage nach dem „wie lange“ auch nicht genauer beantwortet zu werden.

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