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Die Haaranalyse zum negativen oder positiven Nachweis von Drogenkonsum

Die Haaranalyse zum negativen oder positiven Nachweis von Drogenkonsum


Siehe auch Haaranalyse - Abstinenznachweis und Drogen-Screening - Facharztgutachten




Mit einer Haaranalyse kann zurückliegender Konsum von Medikamenten und sonstigen - auch illegalen - Drogen wie Cannabis, Cocain, Ecstasy oder Heroin und neuerdings auch Alkohol noch nach längerer Zeit (je nach Haarlänge 1-6 Monate, bei ausreichend langem Haar aber nach vereinzelten Behauptungen auch noch wesentlich länger) nachgewiesen werden.


Bei der Haarbildung in den Folikelzellen werden im Blut vorhandene Drogen- und Medikamentenwirkstoffe in das Haar aufgenommen. Ein Haar besteht im Wesentlichen aus drei Schichten: Die äußere Hülle ist die dünne Schuppenschicht (Cuticula), die Hauptmasse bildet dann die Faser-Schicht (Cortex), und den dünnen Kern des Haares bildet der Markkanal (Medulla). Das eigentliche Haarwachstum erfolgt ausschließlich in der Haarwurzel, während das Haar außerhalb der Kopfhaut biologisch tot ist und sich - abgesehen von Verwitterungsprozessen - nicht mehr ändert. In der Wachstumszone (Haarpapille) werden nicht nur durch die ureigenen Haarbestandteile gebildet, sondern auch haarfremde Stoffe, die sich zum gegebenen Zeitpunkt in der Blutbahn befinden, werden in die Haarmasse eingebaut (z. B. Medikamente, Drogen, Umweltgifte und deren Abbauprodukte). Durch die Wachstumsrate des Haares von ca. 13 mm pro Monat wird das Haar somit zu einem Protokollstreifen, der Stoffkonzentrationen in der Blutbahn über einen längeren Zeitraum kontinuierlich aufzeichnet.

Nachweisdauer:


Die ersten Wirkstoffspuren sind bereits ca. eine Woche nach dem Konsum nachweisbar. Hingegen sind diese Spuren im Blut oder auch im Urin nur in wesentlich kürzeren Zeiträumen - Stunden bis einige Tage - zu finden.

Für die meisten Drogen ist davon auszugehen, dass die Nachweiszeit durch Haaranalysen ca. 90 Tage beträgt (dies soll gelten für Heroin, Morphine, Opiate, Kokain, Crack, Ecstasy und andere Designerdrogen). Bei Amphetaminen muss bedacht werden, dass 90 Prozent des eingenommenen Wirkstoffs schon nach drei bis vier Tagen ausgeschieden werden. Cannabismetabolyten lassen sich bis zu 6 Monaten nachweisen.

Nachweise von Alkoholabstinenz:


Alkohol reagiert mit Fettsäuren zu Fettsäureethylestern, die ebenfalls im Haar abgelagert werden (für die Haaranalyse zum Nachweis der Alkoholabstinenz gibt es aber derzeit nur ganz wenige - bei den Führerscheinbehörden akkreditierte - Untersuchungsstellen). Die Charité in Berlin hat aber bereits im Rahmen eines Forschungsvorhabens für den TÜV und die DEKRA ca. 70 Alkohol-Haaranalysen in Fahreignungsüberprüfungsverfahren durchgeführt.

Dopingmittel:


Auch bei der Suche nach Dopingmitteln wie Nandrolon und Anabolika ist die Haaranalyse nach Ansicht von Wissenschaftlern ein geeignetes Instrument. Dies liegt daran, dass sich sehr viele Stoffe in den Haaren ablagern, neben Drogen und Arzneiwirkstoffen beispielsweise auch Schwermetalle. Die Stoffe gelangen aus dem Blutkreislauf in die Haare und wachsen mit.

Quantitative oder qualitative Aussagen:


Wie schon gesagt, kann man also aus einem zwölf Zentimeter langen Haarstrang im Idealfall etwas über den Drogenkonsum des gesamten vergangenen Jahres ablesen.

Wahrscheinlich ist es mit entsprechend verfeinerten Untersuchungsmethoden sogar möglich, auch Aussagen über die Konsummengen des jeweilig erkannten Ausgangsstoffes zu machen. Allerdings werden derartige Mengenergebnisse im Fahrerlaubnisrecht (und das ist derzeit das einzige rechtliche Anwendungsgebiet für Haaranalysen) nicht benötigt. Denn hier werden zur Beurteilung des Konsumverhaltens des Probanden regelmäßig nur zeitliche Angaben benötigt; es soll ja in der Regel durch die Haaranalyse ein bestimmter Abstinenzzeitraum belegt werden.

Gelegentlicher oder regelmäßiger Konsum sind mit der Haaranalyse auf jeden Fall nachweisbar, wenn größere Mengen konsumiert werden. Als "Abstinenz"-Nachweis für Cannabis reicht die Haaranalyse allenfalls aus, wenn durch sie der nur gelegentliche Konsum nur sehr geringer Mengen erwiesen wird, der Proband jedoch durch eine MPU ein gefestigtes Trennvermögen nachweisen kann.




Ob auch einmaliger oder äußerst seltener Konsum nachweisbar ist, ist wohl unsicher. Nach einer Auffassung kommt es schon bei einmaligem Konsum zu einer singulären Ablagerung, die langsam mit dem Wachstum des Haares nach außen wächst. Es wird aber auch vertreten, dass die Konzentration des Wirkstoffs bei einmaligem Konsum zu gering sei und daher mit der Haaranalyse nur schwer zu erfassen sei.

In einem Beschluss v. 09.05.2005 gibt der VGH München (11 CS 04.2526, VRS 109, 64 ff.) die Auskunft eines Instituts zur Aussagekraft von Haaranalysen wieder. Danach belegen Haaranalysen, dass sich der Betroffene über mehrere Monate hinweg des Konsums von Kokain sowie größerer Mengen anderer Betäubungsmittel enthalten hat; es sei aber zu berücksichtigen, dass nicht alle Wirkstoffe mit der gleichen Empfindlichkeit nachgewiesen werden könnten; bei Heroin, Haschisch, Marihuana und Amphetaminen sei - anders als z.B. bei Kokain - eine häufigere Aufnahme notwendig, um ein positives Resultat zu erzielen.

In einem Beschluss v. 12.09.2002 hat der VGH München (11 CS 02.1131) ausgeführt:

   "Denn durch die Haaranalyse ist Cannabiskonsum (nur) dann festzustellen, wenn er mindestens einmal wöchentlich erfolgt, wobei nach den Feststellungen des Rechtsmedizinischen Instituts der Ludwig-Maximilians-Universität München selbst der wöchentlich einmalige Konsum durch die Haaranalyse häufig nicht erkannt wird (so Hans Sachs, Statement für das Rechtsmedizinische Institut der Ludwig-Maximilians-Universität München auf der Informationsveranstaltung "Drogen und Fahreignung" des TÜV Medizinisch-psychologisches Institut Bayern vom 5.2.1998). Ist aber nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ein in seiner Frequenz unter einmal wöchentlich liegender Cannabiskonsum durch die Haaranalyse nicht nachzuweisen und die Haaranalyse somit nicht einmal zum zweifelsfreien Nachweis von gelegentlichem Cannabiskonsum geeignet, kann sie auch nicht als geeignete Methode für den nach der Nummer 9.5 der Anlage 4 zu erbringenden Nachweis einer (völligen) Drogenabstinenz des Betreffenden angesehen werden."

Bedeutung kann in diesem Zusammenhang auch der sog. Halbwertzeit zukommen.

Allgemein wird darunter die Zeitspanne verstanden, in der die Hälfte eines Ausgangsmaterials zerfallen bzw. in seine Abbauprodukte umgewandelt ist. Auch die Abbauprodukte bauen sich weiter ab und haben jeweils ihre eigenen Halbwertzeiten. Geht z. B. der Abbau von aktivem THC recht schnell, so hat das Abbauprodukt COOH-THC eine wesentlich längere Abbauzeit. Man kann, wenn man die Halbwertzeiten einer Substanz kennt, in etwa vorab ausrechnen, wie lange z. B. der Stoff bzw. seine Abbauprodukte noch mittels einer Haaranalyse nachgewiesen werden können. Umgekehrt kann mit der Kenntnis der Halbwertzeit auch aus einem bestimmten Metaboliten-Befund auf ein vor einer definierten Zeit gegebenes Konsummuster geschlossen werden.

Ob sich jedoch auch aus den Ergebnissen einer Haaranalyse unter Beachtung der Halbwertzeiten noch über die Haarlänge hinaus zu ermittelnden Zeiträumen Konsum oder Abstinenz nachweisen lässt, muss wohl eher sehr skeptisch beurteilt werden.


Durchführung:


Die Haarlänge bestimmt die Dauer der Nachweisbarkeit, wobei die Wachstumsgeschwindigkeit ca. 13 mm/Monat beträgt. Man kann also aus einem zwölf Zentimeter langen Haarstrang im Idealfall den Drogenkonsum des gesamten vergangenen Jahres ablesen.

Bei fehlender Kopfbehaarung kann auch auf Achsel- oder Schambehaarung zurückgegriffen werden. Ein Ausspülen der Inhaltsstoffe durch häufiges Haarwaschen ist nicht möglich.

Im allgemeinen wird also ein etwa bleistiftdickes zusammenhängendes Haarbüschel (ca, 50 g?) von mindestens 6 cm Länge verlangt, um eine verwertbare Haaranalyse zu erbringen. Um über Zeitabschnitte Aussagen machen zu können, muss das Haarbüschel vor dem Abschneiden fixiert werden, damit sich die Haare danach nicht aneinander verschieben können.

Zur Analyse werden die zur zeitlichen Zuordnung in definierte Abschnitte zerteilten Haarsträhnen möglichst fein zerteilt und die Substanzen mittels Säuren oder Basen herausgelöst. Die Analyse erfolgt dann mittels Radioimmunoassay (RIA) oder mittels Gaschromatografie / Massenspektrometrie (GC/MS) mit Nachweisgrenzen von ca. 0,1 bis 1 ng Substanz / mg Haar. Ähnlich den Rückschlüssen aus Jahresringen bei Bäumen, lässt sich an dem Abstand der gemessenen Probe von der Haarwurzel der Zeitraum bestimmen, zu dem sich die gefundenen Mittel im Körper befunden haben. Die lange Haltbarkeit von Haaren lässt diesen Nachweis sehr lange nach dem Konsum führen.



Störfaktoren:


Witterung, Shampoos, Haarfärbemittel, Dauerwellen usw.:
Durch die UV-Strahlung in der Sonne oder in Solarien und durch chemische Behandlung durch Haarfärbemittel, Bleichmittel und Dauerwellen können zu analysierende Stoffe im Innern der Haare angegriffen und zerstört werden. Durch Hitze können solche Stoffe sogar ausdampfen.




Auf die Haaranalyse wirken sich diese Prozesse dahingehend aus, dass vom Analytiker, sofern er entsprechende Einflüsse erkennen kann, ein negatives Ergebnis kritisch bewertet werden wird. Der Analytiker wird ein falsch-negatives Ergebnis befürchten und dies entsprechend auch vermerken, d.h. ein negatives Ergebnis wird an Beweiskraft verlieren.

Andererseits wird die Beeinträchtigung der interessierenden Substanzen durch Witterungseinflüsse oder andere chemische Einwirkungen wahrscheinlich nicht derartig stark sein, dass eine qualitative Aussage über Konsum oder Abstinenz werden immer noch möglich bleibt, weil wahrscheinlich trotzdem noch immer genügend Substanzspuren zurückbleiben.

Der Versuch, durch entsprechende Einwirkung ein konsum-negatives Analysenergebnis zu erzwingen, dürfte in den meisten Fällen scheitern.

Sind Spezialshampoos zum Auswaschen von Drogenbestandteilen aus dem Haar wirksam?

Davon kann nicht wirklich ausgegangen werden. Die nachzuweisenden Substanzspuren wurden bei der Haarbildung im ganzen Haarquerschnitt eingelagert. Shampoos gleich welcher Art wirken dagegen primär auf der Haaroberfläche. Mittel, die das ganze Haar hinreichend durchdringen könnten, würden das Haar soweit schädigen, dass es einem guten Analytiker bei der Untersuchung auffiele. Die Aussagekraft der Analyse würde entsprechend sinken und vom Analytiker entsprechend negativ bewertet werden.

Passivrauchen:


Inwieweit Passivrauchen von THC zu Haareinlagerungen führt, wird nicht einheitlich beantwortet. Während einerseits die Meinung vertreten wird, dass Passivrauchen überhaupt nicht zu einer nennenswerten Produktion von Abbaustoffen führt, weil die aufgenommenen Ausgangsmengen viel zu gering sind, haben Gerichte auf der anderen Seite jedoch eine Verbindung zwischen im Blut aufgefundenen THC-COOH-Mengen und dem Passivkonsum angenommen.

So wird beispielsweise die These vertreten, dass nach Passivrauchen Spuren von Abbauprodukten allenfalls im Urin, nicht aber im Blut nachgewiesen werden können, was dann auch einen "Übergang" in das Haar ausschließen würde.

Substanzspuren in der Umgebungsluft können sich auf der Haaroberfläche ablagern. Diese Ablagerungen können aber normalerweise durch normales Auswaschen minimiert oder beseitigt werden. Bei der Probenvorbereitung werden üblicherweise Haarproben gründlich gereinigt, um Oberflächenablagerungen zu entfernen.

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