Wer im Inland ein Kfz im öffentlichen Straßenverkehr führt und dabei lediglich im Besitz eines im Jahre 2000 ausgestellten litauischen Führerscheins ist, macht sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar, wenn gegen ihn nach 2000, aber vor dem Zeitpunkt der zur Beurteilung anstehenden Fahrt im Inland von einem deutschen Strafgericht eine isolierte Sperre verhängt wurde.
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