"Er hat nach Ablauf der durch Urteil des Amtsgerichts Kleve vom 04. Juli 1997 bis zum 11. Oktober 1998 verhängten Sperrfrist am 2. September 2000 durch die Republik Litauen - die seit 2004 Mitglied der EU ist - einen neuen Führerschein ausgehändigt erhalten, dessen Gültigkeit die Bundesrepublik Deutschland zunächst nicht in Frage stellen konnte - wobei es nach Auffassung des Senats nicht erheblich ist, ob es sich dabei lediglich um einen Führerschein als Ausweispapier oder eine neue Fahrerlaubnis gehandelt hat."
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