Begeht der Inhaber einer polnischen Fahrerlaubnis nach deren Erteilung eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts um 52 km/h - also das Doppelte des Erlaubten -, dann ist davon auszugehen, dass alte Eignungsmängel auf Grund einer Drogenproblematik aus der Zeit vor der Erteilung der polnischen Fahrerlaubnis fortwirken und noch bestehen, sodass der Ausspruch einer Nutzungsuntersagung ohne vorherige Beibringung einer positiven MPU rechtmäßig ist.
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