Ist der Inhaber einer tschechischen Fahrerlaubnis vor deren Erwerb dreimal wegen Trunkenheitsfahrten vorbestraft und wird er danach ohne Verkehrsteilnahme mit 2,45 Promille auf dem Fahrersitz seines Autos den CD-Spieler betätigend aufgefunden, so besteht der Verdacht auf Alkoholmissbrauch und Alkoholabhängigkeit; dies rechtfertigt, auch die "alten" Vorfälle für die Anordnung einer MPU heranzuziehen und ohne deren Beibringung die Nutzung der ausländischen Fahrerlaubnis zu untersagen.
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