Eine MPU-Aufforderung, die auf+ Tatsachen aus der Zeit vor Erteilung der ausländischen EU-Fahrerlaubnis beruht, ist nach dem Halbritter-Beschluss offensichtlich rechtswidrig. Dies gilt auch dann, wenn der Betroffene zum Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis im Ausstellungsstaat keinen ordentlichen Wohnsitz hatte und gegenüber den dortigen Behörden die Tatsachen verschwiegen hat, die im Inland zu einer MPU-Aufforderung geführt hätten.
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