Eine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verstoßes nach § 24a StVG (Alkoholfahrt unter 0,47 mg/l Atemalkohol) nach dem Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis berechtigt bei Nichtbeibringung einer geforderten positiven MPU den Ausspruch einer Nutzungsuntersagung auch dann, wenn der Verstoß bei Erlass des Bescheides und des Widerspruchsbescheides der Fahrerlaubnisbehörde noch nicht bekannt war.
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