Eine EG-Fahrerlaubnis ist auch im Bundesgebiet wirksam; sie kann allerdings nach den deutschen Verkehrsregelungen mit Wirkung für das Bundesgebiet entzogen werden. Ergeben sich Zweifel an der Fahreignung eines Führerscheininhabers mit ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik, ist die deutsche Fahrerlaubnisbehörde berechtigt, die nach dem Straßenverkehrsgesetz und der Führerscheinverordnung vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen, auch wenn die die Zweifel auslösenden Vorgänge vor Erteilung der (ausländischen) Fahrerlaubnis liegen.
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