Selbst wenn der Inhaber einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis mehrfach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis im Inland rechtskräftig strafrechtlich verurteilt wurde, darf die Führerscheinbehörde dies nicht zum Anlass für Fahreignungszweifel und die Anordnung einer MPU nehmen, weil die strafrechtlichen Verurteilungen gegen Europarecht verstoßen und auf Wiederaufnahmeanträge hin aufzuheben wären.
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