Das Verkehrslexikon

A     B     C     D     E     F     G     H     I     K     L     M     N     O     P     Q     R     S     T     U     V     W     Z    

Rechenbeispiele: Zur Quotenbildung bei Mehrfachbeteiligung an einem Unfall

2 Rechenbeispiele: Zur Quotenbildung bei Mehrfachbeteiligung an einem Unfall


Siehe auch Kettenunfall - doppelter Auffahrunfall - Massenkaramboulagen und Unfallverursachung durch mehrere Unfallbeteiligte - Haftung mehrerer Schädiger - Kettenunfall - Massenkaramboulage




Der Lösungsweg für die Berechnung der Haftungsanteile bei der Unfallbeteiligung Mehrerer wird von Steffen DAR 1990, 50 ff an verschiedenen Beispielen aufgezeigt (insofern wird auf die Lektüre des genannten Artikels verwiesen); jedoch sollen hier zwei Beispiele vorgestellt werden:


Beispiel 1
(Geschädigter G und drei weitere Beteiligte A, B und C - gleiche Verantwortungs- bzw. Haftungsquoten):


Schaden des G = 12.000,00 DM;
Verantwortungsanteile: G:A:B:C - 1:1:1:1;

im ersten Schritt wird der Gesamtschadensersatzanspruch ermittelt, also die Summe der Anteile sämtlicher drei Schädiger = 3/4 = 9.000,00 DM;

sodann werden die Separatquoten der einzelnen Schädiger ermittelt:
  • Selbstbehalt des G: 3.000,00 DM;
  • Selbstbehalt von G, falls A fehlt: 4.000,00 DM;
  • Separatquote von A (4.000,00 ./. 3.000,00) = 1.000,00 DM;
  • Separatquote von B und C ebenfalls je 1.000,00 DM.

  • Die alle Schädiger treffende Solidarquote: 6.000,00 DM
    (nämlich Gesamtschadensersatzanspruch (9.000,00 DM) ./. Summe der Separatquoten (3 x 1.000,00=3.000,00) = 6.000,00).

Beispiel 2
(Geschädigter G und zwei weitere Beteiligte A und B, Verantwortlichkeit von B ist doppelt so hoch wie die von G und A)
;

(die Ausgangszahlen entsprechen dem Beispiel 1 von Hartung VersR 1980, 797, jedoch weicht das Ergebnis wegen der etwas anderen Berechnungsmethode ab):

Gesamtschaden G: 12.000,00 DM;
Verantwortungsanteile G:A:B - 1:1:2;

Gesamtschadensersatzanspruch (12.000,00 x 3/4) = 9.000,00 DM;

Es werden die Separatquoten der einzelnen Schädiger ermittelt:
  • Selbstbehalt von G: 3.000,00 DM:
  • Selbstbehalt von G, falls A fehlt: 4.000,00 DM;
  • Selbstbehalt von G, falls B fehlt: 6.000,00 DM;

  • Separatquote A (4.000,00 ./. 3.000,00) = 1.000,00 DM;
  • Separatquote B (6.000,00 ./. 3.000,00) = 3.000,00 DM;

  • Solidarquote (9.000,00 ./. 4.000,00) = 5.000,00 DM.