Das Verkehrslexikon

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Der Behindertenparkausweis - sein Umfang und sein Gebrauch

Der Behindertenparkausweis - sein Umfang und sein Gebrauch


Siehe auch
Behindertenparkplätze - Parkerleichterungen für Behinderte
und
Behinderte Verkehrsteilnehmer und Verkehrsrecht



Schwerbehindertenausweise, die nach den Vorschriften des SchwerBG erteilt werden, berechtigen nicht zum Umgehen von ansonsten geltenden Halt- oder Parkverboten. Diese Ausweise werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, mit einem bestimmten Merkzeichen versehen: "aG" oder "Bl" für außergewöhnliche Gehbehinderung bzw. Blindheit. Ein Schwerbehindertenausweis mit derartiger Kennzeichnung muss der Straßenverkehrsbehörde vorgelegt werden, um von dieser einen sog. Behindertenparkausweis zu bekommen.

Bei dem Behindertenparkausweis handelt es sich um eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO. Diese Ausnahmegenehmigung berechtigt in erster Linie, das zur Beförderung des Behinderten eingesetzte Fahrzeug auf gekennzeichneten Behindertenparkplätzen zu parken.


Die Ausnahmegenehmigungen enthalten jedoch in dem meisten Kommunen darüber hinaus weitere erhebliche Erlaubnisse und Befreiungen von Halt- oder Parkverboten. So ist gestattet:

  -  an Stellen, an denen das eingeschränkte Haltverbot angeordnet ist (Zeichen 286, 290 StVO), bis zu drei Stunden zu parken. Antragstellern kann für bestimmte Haltverbotsstrecken eine längere Parkzeit genehmigt werden. Die Ankunftszeit ist durch die Einstellung auf einer Parkscheibe (§ 13 Abs. 2 Nr. 2, Bild 291 StVO), nachzuweisen;

  -  im Bereich eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290 StVO) die zugelassene Parkdauer zu überschreiten;

  -  an Stellen, die durch Zeichen „Parkplatz” (Zeichen 314 StVO) oder „Parken auf Gehwegen” (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus zu parken;

  -  in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit zu parken;

  -  an Parkuhren und Parkscheinautomaten zu parken, ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung, auf Parkplätzen für Bewohner bis zu 3 Stunden zu parken;

  -  in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern zu parken.

Freilich darf von diesen Ausnahmen nur Gebrauch gemacht werden, wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht.




Die Ausnahmegenehmigung gilt nur, wenn der von der Straßenverkehrsbehörde ausgestellte Parkausweis während der Parkzeit gut lesbar im Fahrzeug ausgelegt ist.

Die genannten Parkerleichterungen gelten nicht nur für einen behinderten Fahrzeugführer, sondern auch dann, wenn der Behinderte durch eine andere Person befördert wird. Allerdings muss es sich tatsächlich um eine Beförderung des Behinderten handeln; eine Besorgung im Interesse des Behinderten genügt nicht.

Parkt ein Nichtbehinderter (ohne einen Behinderten zu befördern) in einem Parkverbot für den allgemeinen Verkehr oder auf einem Behindertenparkplatz und legt dabei den Behindertenparkausweis aus, so ist dies strafbare Urkundenfälschung, siehe AG Nürnberg DAR 2005, 410 f. (Urt. v. 21.04.2004 - 55 Cs 702/04).

Bis längstens 31.12.2010 sind in Deutschland zwei Muster des Parkausweises zulässig:

  -  der bundeseinheitliche Behindertenparkausweis gem. Muster des Bundesverkehrsministeriums: Der Ausweis hat das Format DIN A 6, die Grundfarbe ist blau, Schrift und Symbol sind weiß.

  -  das sog. Gemeinschaftsmodell: Das Muster des EU-einheitlichen Parkausweises folgt einer Empfehlung des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 04.06.1998.und ist ebenfalls blau mit weißer Schrift und im Format DIN A 6.

Die bundeseinheitlichen alten Parkausweise gelten bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit, jedoch längstens bis zum 31.12.2010. Seit 01.01.2001 werden nur noch die EU-einheitlichen Muster ausgegeben. Auf Antrag werden als Ersatz die neuen Ausweise ausgestellt. Aus Gründen der Fälschungssicherheit werden die neuen Parkausweise mit Ausnahme der Unterschriftszeile nach dem Ausfüllen und dem Einkleben des Fotos plastifiziert.

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