Das durch das Verkehrszeichen 314 (Parkplatz) erlaubte Parken, das zugunsten von Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und von Blinden durch das Zusatzzeichen 1044-10 (Rollstuhl) beschränkt ist, kann durch das Zusatzzeichen 1040-32 (Sinnbild Parkscheibe 2 Std) auch für diesen Kreis von Begünstigten zeitlich beschränkt werden.
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