1. | Es wird daran festgehalten, dass auf Autobahnen grundsätzlich nicht rechts überholt werden darf. Das gilt auch für den Fall, dass auf der Überholspur eine Kolonne und rechts nur einzelne Fahrzeuge fahren. |
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2. | Ausnahmen können nur zugelassen werden, |
- | wenn auf beiden Fahrspuren Kolonnenverkehr herrscht; |
- | wenn die auf der Überholspur fahrende Kolonne zum Stehen gekommen ist. Dann dürfen die auf der Normalspur fahrenden Fahrzeuge mit äußerster Vorsicht und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/st vorfahren; |
- | wenn die linke Kolonne nur mit einer Geschwindigkeit von höchstens 60 km/st fährt. Aber auch dann darf auf der Normalspur nur mit äußerster Vorsicht und mit einer Mehrgeschwindigkeit von höchstens 20 km/st vorgefahren werden. |