Das Verkehrslexikon

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Landgericht Berlin (Beschluss vom 08.09.2008 - 534 Qs 156/08 - Das Gericht hat die notwendigen Auslagen der Betroffenen im Bußgeldverfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit nicht der Staatskasse aufzuerlegen, wenn außer dem pauschalen Bestreiten des Tatvorwurfs keine entlastenden Umstände vorgetragen werden.
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