Aufgrund dieser besonderen Verkehrssituation sind erhöhte Anforderungen an den Aus- bzw. Einsteigenden hinsichtlich der Vorsichtigkeit des Öffnens der Tür zu stellen. Derjenige, der eine Fahrzeugtür öffnen will, um etwas aus dem Fahrzeug zu entnehmen, muss jederzeit damit rechnen, dass ein Fahrzeug auch sehr dicht an dem parkenden Fahrzeug vorbeifährt, so dass er die Tür tatsächlich nur einen Spalt öffnen darf und sich zuvor auch darüber zu vergewissern hat, dass tatsächlich kein Fahrzeug in unmittelbarer Nähe vorhanden ist. Andererseits muss der Vorbeifahrende einen größeren Abstand einhalten als 70 bis 75 cm. |