1. | Das Zusammentreffen mehrerer leichter alltäglicher Verletzungen (hier: eine Schädelprellung, ein HWS-Schleudertrauma, eine Prellung der Lendenwirbelsäule und Stauchungen, Prellungen und Schürfungen des linken Unterarms) rechtfertigt ein Schmerzensgeld von 500,00 €. |
2. | Zu den Voraussetzungen eines überdurchschnittlichen Aufwands bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalls (hier verneint). |