Ein vorsätzlicher Verstoß liegt umso näher, je höher die Geschwindigkeitsüberschreitung ist. Dabei wird regelmäßig von Vorsatz auszugehen sein, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 40 km/h überschritten wird, bzw. wenn sonst die zulässige Höchstgeschwindigkeit um annähernd 50 % überschritten wird.
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die angefochtene Entscheidung aufzuheben und die Sache an das Amtsgericht zurückzuverweisen.
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