1. |
die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an ihn ein angemessenes Schmerzensgeld nebst Zinsen iHv 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen,
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2. |
festzustellen, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, ihm jedweden materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen, der aus dem Verkehrsunfall am xx.xx.2014 gegen 13:45 h auf der S Straße in ...xx I am See resultiert, soweit Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergehen,
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3. |
die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an ihn 522,52 EUR nebst Zinsen iHv 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen,
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4. |
die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an ihn vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten iHv 1.474,89 EUR zu zahlen.
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