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Einleitung Weiterführende Links Allgemeines Radwege "Drive-In" eines Schnellrestaurants Anderer Straßenteil auf Parkplätzen Teils überdachter Großparkplatz |
1. | Andere Straßenteile gehören zwar zur Straße im verkehrsrechtlichen Sinn, sie dienen jedoch nicht dem durchgehenden Verkehr. Das Einfahren von einem kombinierten Geh- und Radweg unterfällt dem Begriff des "anderen Straßenteils" (vgl. König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. 2011, § 10 StVO Rn. 6). |
2. | Gem. § 10 StVO hat derjenige, der aus einem anderen Straßenteil auf eine Fahrbahn einfahren will, sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. |