Wird ein Elektrofahrzeug in einer Privatstraße ohne Ladekabelanschluss vor einer Ladestation geparkt, die mit dem Zusatz „Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt“ und „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei“ versehen ist, stellt sich dies als verbotene Eigenmacht dar, die das privat veranlasste Abschleppen rechtfertigt. |
die Beklagte zu verurteilen, an ihn einen Betrag in Höhe von 150,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.4.2016 zu zahlen, hilfsweise, die Berufung zuzulassen. |
die Klage abzuweisen. |