Das Verkehrslexikon

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Kammergericht Berlin Urteil vom 19.04.1996 - 2 Ss 46/96 - Rückwärtsfahren über lange Strecke

KG Berlin v. 19.04.1996: 10 bis 15 m auf Richtungsfahrbahn rückwärts zu fahren, um in Parklücke zu gelangen, ist grob verkehrswidrig


Siehe auch Rückwärtsfahren




Das Kammergericht Berlin (Urteil vom 19.04.1996 - 2 Ss 46/96) hat entschieden:
Der aus einem Grundstück Ausfahrende braucht nicht damit zu rechnen, dass jemand grob verkehrswidrig über eine Strecke von 10 bis 15 m auf einer Richtungsfahrbahn einer mehrspurigen Straße rückwärts fährt, um in eine Parklücke zu gelangen.