Das Verkehrslexikon
Kammergericht Berlin Urteil vom 19.04.1996 - 2 Ss 46/96 - Rückwärtsfahren über lange Strecke
KG Berlin v. 19.04.1996: 10 bis 15 m auf Richtungsfahrbahn rückwärts zu fahren, um in Parklücke zu gelangen, ist grob verkehrswidrig
Siehe auch Rückwärtsfahren
Das Kammergericht Berlin (Urteil vom 19.04.1996 - 2 Ss 46/96) hat entschieden:
Der aus einem Grundstück Ausfahrende braucht nicht damit zu rechnen, dass jemand grob verkehrswidrig über eine Strecke von 10 bis 15 m auf einer Richtungsfahrbahn einer mehrspurigen Straße rückwärts fährt, um in eine Parklücke zu gelangen.