Das Verkehrslexikon

A     B     C     D     E     F     G     H     I     K     L     M     N     O     P     Q     R     S     T     U     V     W     Z    

Amtsgericht Aachen Urteil vom 28.08.1996 - 80 C 150/96 - Der Schädiger hat bei Überzahlung von SV-Kosten lediglich einen Anspruch auf Abtretung des Bereicherungsanspruchs

AG Aachen v. 28.08.1996: Der Schädiger hat bei Überzahlung von SV-Kosten lediglich einen Anspruch auf Abtretung des Bereicherungsanspruchs.


Siehe auch
Die Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen

und

Die Sachverständigenkosten in der Unfallschadenregulierung





Das Amtsgericht Aachen (Urteil vom 28.08.1996 - 80 C 150/96) hat für den Fall, daß der Geschädigte an den Sachverständigen nach Auffassung des Schädigers überhöhte SV-Kosten bezahlt hat, letzteren auf einen abtretbaren Bereicherungsanspruch verwiesen:
Bezahlte Sachverständigenkosten sind einem Kfz.-Unfallgeschädigten vom Schädiger oder dessen KH-Versicherer in voller Höhe zu ersetzen. Bei überzahlten Sachverständigenkosten haben der Schädiger oder sein KH-Versicherer lediglich Anspruch darauf, daß der Geschädigte ihnen seinen Anspruch gegen den Sachverständigen aus § 812 BGB abtritt."