1. | Zum Ermessensgebrauch der Behörde bei der Vergabe von Taxikonzessionen |
2. | Der Eintritt der Genehmigungsfiktion setzt voraus, dass ein bescheidungsfähiger Antrag vorliegt; dieser muss zumindest die für die Genehmigung eines bestimmten Verkehrs zwingend erforderlichen Angaben enthalten, bei einem Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen insbesondere das amtliche Kennzeichen des einzusetzenden Kraftfahrzeugs. |