Das Verkehrslexikon
AG Berlin-Charlottenburg v. 22.11.1976: Zur vollen Haftung des Türöffners bei plötzlich sich öffnender Fahrzeugtür
Siehe auch Türöffner-Unfälle und Geöffnete Fahrzeugtür und Seitenabstand beim Vorbeifahren
Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (Urteil vom 22.11.1976 - 23a C 336/76) hat entschieden:
Wenn ein Fahrer gegen eine plötzlich sich öffnende Pkw-Tür fährt, trifft die volle Haftung den Halter und Fahrer des haltenden Pkw´s.
Das Gericht meint, dass eine Mithaftungsquote nur dann in Betracht komme, wenn der Türöffner beweisen könne, dass der Vorbeifahrende einen seitlichen Sicherheitsabstand von 50 cm unterschritten habe.