Das Verkehrslexikon

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Die fünf häufigsten Erscheinungsformen des Unfallbetrugs

Die fünf häufigsten Erscheinungsformen des Unfallbetrugs


Siehe auch
Unfallmanipulationen - Unfallbetrug - Berliner Modell
und
Zur vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalls





Beim Versicherungsbetrug in der Form von Unfall-Manipulationen werden im wesentlichen fünf verschiedene Begehungskategorien unterschieden (vgl. z.B. Born NZV 1996, 247 f.):

der fingierte Unfall: der behauptete Unfall hat überhaupt nicht stattgefunden, sondern ein solcher wird zur Erklärung eines Schadens, dessen Regulierung verlangt wird, nur vorgetäuscht.

der gestellte Unfall: Es hat tatsächlich eine Kollision stattgefunden, es fehlt aber am Merkmal eines "zufälligen" Ereignisses, weil die Beteiligten den Unfall verabredet haben. In der Regel wird versucht, auf Grund eines SV-Gutachtens bei gleichzeitiger Billigreparatur in Eigenregie einen möglichst hohen wirtschaftlichen Gewinn zu erzielen - das Fahrzeug des Geschädigten kann auch künftig noch für weitere derartige Fälle verwendet werden.

der "ausgenutzte" Unfall: Auch hier liegt eine tatsächliche Kollision vor; es werden aber bereits vorhandene Vorschäden zusätzlich abgerechnet oder nachträglich der Schaden vergrößert, um mittels Abrechnung nach SV-Gutachten Vorteile zu erlangen.

der provozierte Unfall: Eine Kollision liegt tatsächlich vor; jedoch hat der angeblich Geschädigte diese absichtlich herbeigeführt (plötzliches unmotiviertes Bremsen, um ein Auffahren zu erzwingen; "Lauern" in einer Nebenstraße und Start bei Annäherung eines Wartepflichtigen, um einen Rechts-vor-Links-Unfall herbeizuführen).

der Unfall nach dem sog. "Berliner Modell": Der oder die Täter stehlen ein Fahrzeug eines Unbeteiligten und beschädigen dann eines oder mehrere geparkte, meistens hochwertige Fahrzeuge, wobei das gestohlene Fahrzeug bei gleichzeitiger Flucht des Fahrzeugführers am Unfallort zurückgelassen wird, um die haftende Versicherung leicht feststellbar zu machen. Diese Variante ist sehr im Vordringen, weil sie hinsichtlich der Täterentdeckung sehr risikoarm ist (Flucht des die einzige Verbindung darstellenden Fahrers zu Fuß, der Halter des gestohlenen Fahrzeug ist gutgläubig). Die Tatausführung kann organisiert werden, sie wird von Spezialisten (Aufbrechen von Fahrzeugen, geschickte Fahrzeugführer) ausgeführt; die Unfälle werden vermakelt (Beteiligung am erzielbaren Betrugserlös).


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