Unter einem Unfall nach dem Berliner Modell wird die vorsätzliche Beschädigung eines abgestellten Fahrzeugs durch einen entwendeten Pkw verstanden, der an Ort und Stelle zurückgelassen wird, um dessen Haftpflichtversicherer auf Gutachtenbasis in Anspruch nehmen zu können. Das Bestreben nach ebenso problemloser wie profitabler Durchsetzung dieses Ziels bringt es mit sich, einen unbeobachteten Kollisionsort zu wählen und den zu schädigenden Wagen so zu plazieren, dass mit geringstem Verletzungsrisiko für den Führer des entwendeten Fahrzeugs ein größtmöglicher Schaden entsteht, um so das scheinbare Opfer in die Lage zu versetzen, an der Differenz zwischen "offiziellem" Reparaturwert und tatsächlichen Herstellungskosten optimal verdienen zu können. Offenbart ein Sachverhalt sämtliche Besonderheiten, die bei einem planvollen Vorgehen dieser Art zu erwarten sind, so handelt es sich dem äußeren Anschein zufolge um ein Geschehen von starker Indizwirkung. Diese wird durch die konkreten Umstände des Falles so verdichtet, dass für vernünftige Zweifel an einer Unfallmanipulation kein Raum ist. |