OLG Düsseldorf Urteil vom 18.12.1995 - 1 U 255/94 - Keine Anwendung des Anscheinsbeweises auf die Frage, ob ein Geschädigter mit einem Unfallbetrug einverstanden war
OLG Düsseldorf v. 18.12.1995: Keine Anwendung des Anscheinsbeweises auf die Frage, ob ein Geschädigter mit einem Unfallbetrug einverstanden war
Das OLG Düsseldorf (Urteil vom 18.12.1995 - 1 U 255/94) hat sich gegen die Anwendbarkeit des Anscheinsbeweises bei der Beurteilung der Einwilligung des vermeintlich Geschädigten in einen Unfallbetrug ausgesprochen:
Die Regeln des Anscheinsbeweises sind nicht anzuwenden, wenn es um die Frage geht, ob der Eigentümer eines Kfz in dessen Beschädigung eingewilligt hat, um sich betrügerisch zu bereichern.