Das Verkehrslexikon

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OLG Hamm Urteil vom 21.01.1993 - 27 U 191/92 - Bloße gedankliche Vorbereitungen für den Aufbau einer selbständigen Existenz reichen nicht aus

OLG Hamm v. 21.01.1993: Bloße gedankliche Vorbereitungen für den Aufbau einer selbständigen Existenz reichen nicht aus


Siehe auch Erwerbsschaden - Einkommensnachteile - Verdienstausfall und Prognosebildung bezüglich des hypothetischen Zukunftseinkommens




Wollte der Geschädigte ein Restaurant eröffnen, war aber zum Unfallzeitpunkt über die gedankliche Vorbereitung dieses Projekts noch nicht hinausgekommen, so fehlt es nach OLG Hamm (Urteil vom 21.01.1993 - 27 U 191/92) an einer ausreichenden Schätzungsgrundlage für die Ermittlung des entgangenen Gewinns infolge unfallbedingter Aufgabe dieser Absicht:
Bloße gedankliche Vorbereitungen für den Aufbau einer selbständigen Existenz, deren Weiterverfolgung unfallbedingt verhindert worden ist, stellen dann noch keine ausreichende Grundlage für die Schätzung eines Verdienstausfallschadens gem ZPO § 287 dar, wenn ein konkretes Planungsstadium noch nicht einmal ansatzweise erreicht worden ist.