Das Verkehrslexikon

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OLG Hamm Urteil vom 07.10.1993 - 6 U 198/92 - Keine Anrechnung einer arbeitsrechtlichen Abfindung auf den unfallbedingten Erwerbsschaden

OLG Hamm v. 07.10.1993: Keine Anrechnung einer arbeitsrechtlichen Abfindung auf den unfallbedingten Erwerbsschaden


Siehe auch Erwerbsschaden - Einkommensnachteile - Verdienstausfall und Prognosebildung bezüglich des hypothetischen Zukunftseinkommens




Erhält ein Unfallverletzter, der nach unfallbedingtem Berufswechsel seinen neuen Arbeitsplatz verliert, vom Arbeitgeber einen Abfindung, dann braucht er sich diese auf seinen Anspruch auf Ersatz seines Erwerbsschadens nicht anrechnen zu lassen, vgl.OLG Hamm (Urteil vom 07.10.1993 - 6 U 198/92).