Das Verkehrslexikon
Der unfallbedingte Gewinnentgang bei Selbständigen
Der unfallbedingte Gewinnentgang bei Selbständigen
Siehe auch Erwerbsschaden - Einkommensnachteile - Verdienstausfall und Prognosebildung bezüglich des hypothetischen Zukunftseinkommens
Zur Bezifferung eines entstandenen Gewinnentgangs werden sehr detaillierte Angaben über das hypothetische Einkommen, wie es ohne den Unfall erzielt worden wäre, benötigt. Dazu bedarf es der Darlegung der Gesamtumsätze sowie der daraus erzielten Überschüsse in einem genügend langen Vergleichszeitraum aus der Vergangenheit (z.B. der letzten drei Jahre vor dem schädigenden Ereignis), so dass daraus sichere Rückschlüsse für den zu erwartenden Verlauf in der Zukunft möglich sind.
Weiterhin muss dargelegt werden, dass nicht durch Maßnahmen des Geschädigten der Schaden hätte vermieden oder zumindest hätte vermindert werden können (z.B. durch Einstellung eines bezahlten Vertreters oder Erteilung von Fremdaufträgen, wofür dann die Gegenseite der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Kosten hätte übernehmen können), bzw. müssen die Kosten, die für eine Schadensvermeidung oder -minderung angefallen wären, in Beziehung gesetzt werden zu dem geltend gemachten Gewinnentgang.
Schließlich müssen von dem daraus zu errechnenden Schadensbetrag noch die durch den Ausfall ersparten Aufwendungen abgesetzt werden.
Am besten sollte daher die Errechnung des entgangenen Gewinns mit einer detaillierten Bescheinigung eines Steuerberaters vorbereitet werden, die alle diese Punkte berücksichtigt. Andernfalls müsste der Versicherung des Schädigers angeboten werden, durch einen Sachverständigen Einblick in die Geschäftsunterlagen des Geschädigten zu nehmen, um sich das erforderliche Bild selbst zu verschaffen.