Das Verkehrslexikon

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Amtsgericht Frankfurt am Main Urteil vom 18.08.1993 - 29 C 668/93 - Der Geschädigte hat bei einem Totalschaden Anspruch auf den Ersatz von Verschrottungskosten

AG Frankfurt am Main v. 18.08.1993: Der Geschädigte hat bei einem Totalschaden Anspruch auf den Ersatz von Verschrottungskosten


Siehe auch Ab- und Anmeldekosten - Zulassungskosten - Stilllegungskosten - Ummeldekosten - Verschrottungskosten und Einzelne Schadenspositionen in der Unfallregulierung




Es stellt keinen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht dar, wenn der Geschädigte für die Verschrottung seines total beschädigten Pkw 300,00 DM (150,00 €) aufwendet. Er ist insbesondere nicht verpflichtet, nach Sondermärkten Ausschau zu halten, auf denen er evtl. eine Verschrottung seines Fahrzeugs ohne Entgelt angeboten bekommen hätte, so Amtsgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 18.08.1993 - 29 C 668/93).