Das Verkehrslexikon

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Aufbauseminare, Verkehrstherapie und Wiederherstellungskursus

Aufbauseminare, Verkehrstherapie und Wiederherstellungskursus


Siehe auch Aufbauseminar - Nachschulung - verkehrspsychologische Beratung - Wiederherstellungskurse



Im Fahrerlaubnissystem sind in der Absicht, künftige Verkehrsverstöße möglichst zu vermeiden, nach der Länge des Besitzes einer Fahrerlaubnis und nach der Häufigkeit von vorgefallenen Verkehrsverstößen abgestufte Einwirkungsmöglichkeiten geschaffen, mit denen der Betroffene selbst von sich aus oder mit amtlicher Nachhilfe der Fahrerlaubnisbehörde an der Verbesserung seines Fahrverhaltens arbeiten kann.

Bevor drastischere Mittel wie die Anordnung einer MPU oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis zum Zuge kommen, können verschiedene Nachschulungsmaßnahmen durchlaufen werden, sofern dem nicht die Schwere eines begangenen Delikts oder beispielsweise der Konsum sog. harter Drogen entgegenstehen (in solchen Fällen wird die Fahrerlaubnis ohne Vorwarnung entzogen).


Als vorgeschaltete Maßnahmen kommen verschiedene Aufbauseminare in Betracht:

das Aufbauseminar für Inhaber einer Probefahrerlaubnis, die bei bestimmten Verkehrsverstößen zu einer Teilnahme verpflichtet werden;

das besondere Aufbauseminar für Inhaber einer Probefahrerlaubnis, die ein Alkohol- oder Drogendelikt begangen haben;

das Aufbauseminar für Kraftfahrer, die einen bestimmten Kontostand ihres Punktekontos erreicht haben, und zwar

für eine freiwillige Teilnahme zum Zweck des Punkteabbaus beim Erreichen von maximal 13 Punkten;

für eine von der Fahrerlaubnis angeordnete Teilnahme (ohne Punkteabbau), wenn 14 bis 17 Punkte erreicht werden.

Weiterhin gibt es auch die Möglichkeit einer freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

Und schließlich kann ein Führerscheininhaber oder -bewerber auch an einem sog. Wiederherstellungskursus nach § 70 FeV teilnehmen.

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