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das Aufbauseminar für Inhaber einer Probefahrerlaubnis, die bei bestimmten Verkehrsverstößen zu einer Teilnahme verpflichtet werden;
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das besondere Aufbauseminar für Inhaber einer Probefahrerlaubnis, die ein Alkohol- oder Drogendelikt begangen haben;
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das Aufbauseminar für Kraftfahrer, die einen bestimmten Kontostand ihres Punktekontos erreicht haben, und zwar
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für eine freiwillige Teilnahme zum Zweck des Punkteabbaus beim Erreichen von maximal 13 Punkten;
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für eine von der Fahrerlaubnis angeordnete Teilnahme (ohne Punkteabbau), wenn 14 bis 17 Punkte erreicht werden.
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