- | Vollendung des 30. Lebensjahres; |
- | Besitz einer mindestens 5 Jahre alten Fahrerlaubnis der Klasse B, die auch auf der Fahrt mitgeführt werden muss; |
- | zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung darf die Begleitperson höchstens mit drei Punkten im Verkehrszentralregister belastet sein. |
- | 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper haben, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt; |
- | unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels stehen. |